Erklärung zur Barrierefreiheit

in leichter Sprache

Warum diese Erklärung wichtig ist:
Alle öffentlichen Stellen müssen ihre Internetseiten und Apps so gestalten, dass alle Menschen sie nutzen können. Dazu gibt es ein Gesetz: Das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (kurz: NBGG § 9b).

Für wen gilt diese Erklärung?
Diese Erklärung gilt für die Internetseite www.jobcenter-hildesheim.de.
Das Jobcenter Hildesheim möchte, dass alle Menschen die Internetseite gut nutzen können.

Wie barrierefrei ist die Seite?
Die Internetseite ist größtenteils barrierefrei.

Welche Inhalte sind noch nicht barrierefrei?
Manche PDF-Dokumente auf der Seite sind noch nicht barrierefrei.

Wann wurde diese Erklärung erstellt?
Die Erklärung wurde am 23. Januar 2025 erstellt.
Eine Firma (Venne Media GmbH) hat die Barrierefreiheit der Internetseite im Dezember 2024 geprüft.

Haben Sie Probleme mit der Barrierefreiheit?
Wenn Sie auf Probleme stoßen, sagen Sie uns Bescheid!
So können Sie uns erreichen:

Wer hilft bei Fragen zur Barrierefreiheit?
Ansprechpartner ist:
Jan-Philipp Schwartz

Was können Sie tun, wenn wir nicht helfen?
Wenn wir Ihre Frage nicht beantworten oder Sie unzufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle (eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen) in Niedersachsen wenden. Die Schlichtungsstelle hilft bei Problemen und sucht eine Lösung.

So erreichen Sie die Ombudsstelle: