Aus Bürgergeld wird Grundsicherung

Stichtag 1. Juli 2026: Zahlreiche Gesetzesänderungen treten in Kraft, die das bisherige Bürgergeld betreffen. Es hat einen neuen Namen, heißt jetzt Grundsicherungsgeld. Die Änderungen betreffen u.a. die Vermittlung in Arbeit, die Unterkunftskosten und das Schonvermögen. Für die Zusammenarbeit zwischen Leistungsbeziehenden und dem Jobcenter gelten verbindlichere Regeln. Bei fehlendender Mitwirkung sind früher finanzielle Leistungsminderungen vorgesehen. Eine Übersicht der wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie auf dieser Seite des Bundesarbeitsministeriums.