Geldleistungen

Hinweise zu den gestiegenen Energiekosten

Gaskosten

  • Die Gaskosten für Heizung und Warmwasser werden weiter voll berücksichtigt, sofern der Verbrauch nicht unangemessen gestiegen ist. Es wird geprüft, wie viele Menschen in der Wohnung wohnen, mit welcher Art geheizt wird und wie groß die Wohnung ist. Wenn dann der Verbrauch bezogen auf die genannten Faktoren angemessen ist, werden vom Jobcenter auch die stark gestiegenen Energiepreise übernommen.
  • Wer bislang so viel eigenes Einkommen hatte, dass kein Anspruch auf Grundsicherung bestand, könnte durch gestiegene Gaskosten anspruchsberechtigt werden. Wenn Sie einen Antrag auf Grundsicherung stellen, prüfen wir, ob das Einkommen oder Vermögen Ihres Haushalts ausreicht, um den höheren Bedarf zu decken. Zum Online-Hauptantrag

 

Stromkosten

  • Anders als bei den Heizkosten müssen Sie Stromkosten aus dem Regelbedarf bezahlen. Hier ist es uns als Jobcenter rechtlich nicht möglich, die Leistungen zu erhöhen. 
  • Die Regelbedarfe werden von der Politik festgelegt und sind zum 1. Januar 2024 auf bis zu 563 Euro gestiegen. 
  • Wenn Sie Grundsicherung erhalten und es Ihnen nicht möglich ist, eine Nachzahlung für Stromkosten zu bezahlen, können wir die Übernahme als Darlehen prüfen. 
  • Stromspar-Check in Ihrer Nähe. Die Caritas-Hildesheim ist auch persönlich für Interessent*innen im Stromspar-Check-Ladenlokal Andreas-Passage 1 (Ecke Schuhstraße/Kardinal-Bertram-Straße), 31134 Hildesheim ansprechbar. Anfragen und Anmeldungen sind ab sofort auch telefonisch möglich unter der Nummer 05121/1677-292 sowie per E-Mail an stromsparcheck@caritas-hildesheim.de

 

Energie sparen bei Strom und Heizung - Tipps und Tricks

 

Höhere Kosten für Lebensmittel und Kleidung

  • Wie beim Strom müssen auch Kosten für Lebensmittel und Kleidung aus dem Regelbedarf bezahlt werden, (siehe oben) 
  • Das von der Bundesregierung zum 1. Januar 2023 eingeführte Bürgergeld ist höher, als das bisherige Arbeitslosengeld 2 und soll Preisanstiege ausgleichen. Aktuelle Informationen zum Bürgergeld finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.