Erklärung zur Barrierefreiheit

Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Für Träger öffentlicher Belange und öffentliche Stellen des Landes Niedersachsen wurde die Richtlinie umgesetzt im Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz – NBGG (§ 9b).

Geltungsbereich dieser Erklärung
Das Jobcenter Hildesheim ist bemüht, seinen Webauftritt im Einklang mit dem NBGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: 
www.jobcenter-hildesheim.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Webauftritt unter www.jobcenter-hildesheim ist weitestgehend mit dem NBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:
Aktuell sind noch nicht alle angebotenen PDF-Dokumente auf unserer Website barrierefrei.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstellt am: 23.01.2025.
Die Erklärung basiert auf einer Bewertung durch die Venne Media GmbH, durchgeführt im Dezember 2024.

Feedback und Kontaktangaben

Feedback-Mechanismus
Sollten Sie als Nutzer Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit feststellen, teilen Sie uns diese bitte mit.
Sie können hierzu unser allgemeines Kontaktformular verwenden oder eine E-Mail schreiben an Jobcenter-Hildesheim@jobcenter-ge.de

Kontaktinformationen
Bei Fragen zur Barrierefreiheit können Sie sich auch direkt an die Ansprechpartner für Barrierefreie Informationstechnik und Dokumente wenden.
Kontaktdaten Ansprechperson:
Jan-Philipp Schwartz
Telefon:  +49 5066 9033122
E-Mail: jan-philipp.schwartz@jobcenter-ge.de

Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: +49 511 1204010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Ergänzende Angaben (fakultative Inhalte gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission)