Geldleistungen

Widerspruchs- und Klageverfahren

Widerspruchs- und Klageverfahren, die die Leistungen nach dem SGB II im eigenen Zuständigkeitsbereich betreffen, werden im Jobcenter Hildesheim durch das Team Recht bearbeitet.

Über Widersprüche der Betroffenen wird insoweit im Team Recht abschließend, nach nochmaliger rechtlicher Würdigung der Ausgangsentscheidung und unter Berücksichtigung des Vortrags im Widerspruch, entschieden. Im Klageverfahren in der Sozialgerichtsbarkeit vertritt das Team Recht wiederum die Position des Jobcenters Hildesheim bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung oder anderweitigen Erledigung, ggf. auch nach einem Instanzenzug.

Hinsichtlich der Möglichkeit Widersprüche und Klagen gegen Entscheidungen des Jobcenters Hildesheim zu erheben, wird auf die jeweilige Rechtsbehelfsbelehrung der Entscheidung verwiesen.