Service / Wir über uns

Hausordnung

Bitte beachten Sie folgende Regeln ...

Die Dienste des Jobcenter Hildesheim werden von vielen Menschen genutzt.
Wir bitten Sie deshalb, für den Besuch in unserem Gebäude, einige Regeln zu beachten:

  1. Verhalten Sie sich bitte so ruhig und rücksichtsvoll, wie Sie es auch von den anderen Besuchern erwarten.
  2. Wir bemühen uns um kurze Wartezeiten. Halten Sie bitte die vorgegebenen Zeitabläufe/Reihenfolgen ein und haben Sie Geduld, wenn es etwas länger dauern sollte.
  3. Wir bitten Sie, Ihre Besuche im Dienstgebäude nicht über den für die Erledigung Ihres Anliegens erforderlichen Zeitraum hinaus auszudehnen.
  4. Achten Sie bitte auf Ihre Garderobe und sonstigen privaten Gegenstände. Eine Haftung für verlorene oder beschädigte Gegenstände kann nicht übernommen werden.
  5. Haben Sie Gegenstände in den Räumen oder auf dem Gelände des Jobcenter Hildesheim gefunden oder vergessen, teilen Sie dies einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter der Dienststelle mit. Sie/Er wird Ihnen behilflich sein.
  6. Das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist nicht erlaubt.
  7. Fotografieren, Interviews, Film- und Tonaufnahmen sowie der Aushang von Plakaten und die Auslage von Informationen im Dienstgebäude sind nur mit vorheriger Erlaubnis der Geschäftsführung möglich.
  8. Der Verkauf und das Verteilen von Waren und Druckschriften sowie Sammlungen jeder Art sind im Dienstgebäude nicht zulässig.
  9. Bringen Sie bitte keine Tiere in das Dienstgebäude mit (ausgenommen Blindenhunde).
  10. Rauchen (auch von E-Zigaretten), die Einnahme alkoholischer Getränke oder Drogen im Dienstgebäude ist nicht gestattet. Das Betreten ist beim vorherigen Genuss von Alkohol oder Drogen untersagt.
  11. Dies ist ein gewaltfreier Ort. Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen und Gewalt werden nicht geduldet und führen grundsätzlich zum Hausverbot.
  12. Den Anordnungen der Sicherheitskräfte (Sicherheitsdienst, Feuerwehr, Polizei, Sanitätsdienst) und des Personals ist Folge zu leisten.

Bei unangemessenem Verhalten behält sich das Jobcenter Hildesheim die Erteilung eines Hausverbots sowie die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte vor.