Arbeitsaufträge

Neue Grundsicherung – Arbeitsauftrag 1

Erstgespräch und Kooperationsplan

Erstgespräch: Leistungsberechtigte sollen künftig verbindlich (inkl. Rechtsbehelfsbelehrung) direkt nach der Beantragung von Leistungen zu einem ersten persönlichen Gespräch eingeladen werden, um ihre individuelle Situation umfassend und einen Weg zurück in Arbeit zu besprechen.

 

Welche Chancen und Risiken bestehen hier im Hinblick auf unsere vorhandenen Prozesse, das Personal und die organisatorischen Strukturen?

 

Welche ersten Ideen/Gedanken verbindet ihr mit der geplanten Gesetzesänderung?

 

Kooperationsplan: auf Basis des verbindlichen ersten Gesprächs wird zwischen JC und Leistungsberechtigten ein Kooperationsplan erstellt, der die gegenseitigen Rechte und Pflichten enthält. Kommt dieser Kooperationsplan nicht zustande, wird ein Verwaltungsakt erlassen. Diese enthält eine Rechtsmittel- und Rechtsfolgenbelehrung.

 

Welche Chancen und Risiken bestehen hier im Hinblick auf unsere vorhandenen Prozesse, das Personal und die organisatorischen Strukturen?

 

Welche ersten Ideen/Gedanken verbindet ihr mit der geplanten Gesetzesänderung?


Neue Grundsicherung – Arbeitsauftrag 2

Vermittlungsvorrang und Eltern mit U3-Kindern

Vermittlungsvorrang: grundsätzlich gilt zukünftig der Vermittlungsvorrang in Arbeit. Da wo eine Qualifizierung mit Blick auf die dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt erfolgsversprechender erscheint, insbesondere bei den unter 30-Jährigen, sollte eine Qualifizierung Vorrang haben.

 

Welche Chancen und Risiken bestehen hier im Hinblick auf unsere vorhandenen Prozesse, das Personal und die organisatorischen Strukturen?

 

Welche ersten Ideen/Gedanken verbindet ihr mit der geplanten Gesetzesänderung?

 

 

Eltern mit U3-Kindern: Mütter und Väter mit Kindern unter drei Jahren sollen gezielt angesprochen werden: ab dem ersten Lebensjahr des Kindes besteht eine Beratungspflicht, und sofern Kinderbetreuung verfügbar ist, auch die Pflicht zur Teilnahme an Integrationsmaßnahmen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Betreuungsphasen zu dauerhaften Erwerbsunterbrechungen führen.

 

Welche Chancen und Risiken bestehen hier im Hinblick auf unsere vorhandenen Prozesse, das Personal und die organisatorischen Strukturen?

 

Welche ersten Ideen/Gedanken verbindet ihr mit der geplanten Gesetzesänderung?


Neue Grundsicherung – Arbeitsauftrag 3

Konsequentere Sanktionierung von Meldeversäumnissen und Pflichtverletzungen

Meldeversäumnisse und Pflichtverletzungen sollen künftig konsequent sanktioniert werden; die bisherigen Sanktionsstufen entfallen. Leistungsberechtigte, die einen ersten Termin im Jobcenter versäumen, werden unverzüglich zu einem zweiten Termin geladen. Wird dieser Termin nicht wahrgenommen, werden die Leistungen in Höhe von 30 Prozent gekürzt. Bleibt auch ein dritter Termin ungenutzt, werden die Geldleistungen komplett eingestellt. Erscheint der Leistungsberechtigte zum darauffolgenden Monat nicht, werden alle Leistungen einschließlich Kosten der Unterkunft komplett eingestellt. Dabei werden Härtefälle berücksichtigt, insbesondere wenn mögliche gesundheitliche oder andere schwerwiegende Gründe für das Nichterscheinen festgestellt werden.

 

Bei der ersten Pflichtverletzung gilt eine Leistungsminderung von 30 Prozent. Sofern der Leistungsberechtigte die Arbeitsaufnahme verweigert, werden im Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Geldleistungen gestrichen. Die Leistungen für Kosten der Unterkunft sollen dann direkt vom Jobcenter an den Vermieter abgeführt werden.

 

Welche Chancen und Risiken bestehen hier im Hinblick auf unsere vorhandenen Prozesse, das Personal und die organisatorischen Strukturen?

 

Welche ersten Ideen/Gedanken verbindet ihr mit der geplanten Gesetzesänderung?


Neue Grundsicherung – Arbeitsauftrag 4

Stärkung von Rehabilitations- und Gesundheitsangeboten und Erwerbsfähigkeitsbegriff

Stärkung von Rehabilitations- und Gesundheitsangeboten: Rehabilitations- und Gesundheitsangebote sollen gestärkt werden, indem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser insbesondere mit Blick auf den Umgang mit psychischen Erkrankungen qualifiziert werden und Schnittstellen in der Verwaltung einfacher und gängiger gestaltet werden.

 

Welche Chancen und Risiken bestehen hier im Hinblick auf unsere vorhandenen Prozesse, das Personal und die organisatorischen Strukturen?

 

Welche ersten Ideen/Gedanken verbindet ihr mit der geplanten Gesetzesänderung?

 

Erwerbsfähigkeitsbegriff: in diesem Zusammenhang soll der Erwerbsfähigkeitsbegriff realitätsnäher definiert werden, damit Menschen, die auf Dauer nicht in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden können, die für sie richtige Hilfe erhalten können.

 

Welche Chancen und Risiken bestehen hier im Hinblick auf unsere vorhandenen Prozesse, das Personal und die organisatorischen Strukturen?

 

Welche ersten Ideen/Gedanken verbindet ihr mit der geplanten Gesetzesänderung?


Neue Grundsicherung – Arbeitsauftrag 5

Karenzzeiten und Bürokratieentlastung

Karenzzeiten: bei der Vermögensanrechnung gibt es künftig keine Karenzzeit mehr. Stattdessen wird das Schonvermögen an die Lebensleistung der Betroffenen gekoppelt – zum Beispiel durch Orientierung an Alter und bisherige Beitragszeiten in der Arbeitslosenversicherung. Bei unverhältnismäßig hohen Kosten der Unterkunft entfällt ebenfalls die Karenzzeit. Hierzu sollen unbürokratische Lösungen gefunden werden

 

Welche Chancen und Risiken bestehen hier im Hinblick auf unsere vorhandenen Prozesse, das Personal und die organisatorischen Strukturen?

 

Welche ersten Ideen/Gedanken verbindet ihr mit der geplanten Gesetzesänderung?

 

Bürokratieentlastung: um die Jobcenter von Bürokratie zu entlasten, soll die temporäre Bedarfsgemeinschaft abgeschafft werden. Der Elternteil mit der hauptsächlichen Betreuung erhält künftig den vollen Regelbedarf, während für den umgangsberechtigten Elternteil ein pauschalierter Mehrbedarf vorgesehen ist

 

Welche Chancen und Risiken bestehen hier im Hinblick auf unsere vorhandenen Prozesse, das Personal und die organisatorischen Strukturen?

 

Welche ersten Ideen/Gedanken verbindet ihr mit der geplanten Gesetzesänderung?


Neue Grundsicherung – Arbeitsauftrag 6

Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch

Ein Schwerpunkt der geplanten Reform ist die Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch. Dazu zählen verschärfte Maßnahmen gegen Schwarzarbeit, eine verstärkte Arbeitgeberhaftung, eine klarere Fassung des Arbeitnehmerbegriffs im Rahmen der Freizügigkeit, ein verbesserter Datenaustausch sowie Schritte gegen die Vermieter von sogenannten Schrottimmobilien.

Welche Chancen und Risiken bestehen hier im Hinblick auf unsere vorhandenen Prozesse, das Personal und die organisatorischen Strukturen?

 

Welche ersten Ideen/Gedanken verbindet ihr mit der geplanten Gesetzesänderung?