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Übertragung von Aufgaben und hoheitlichen Befugnissen der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Hildesheim zur Wahrnehmung durch die Bundesagentur für Arbeit und den Landkreis Hildesheim gem. § 44b Abs. 4 S.1 SGB II

Die gemeinsame Einrichtung Jobcenter Hildesheim kann nach § 44 Abs. 4 S. 1 SGB II hoheitliche Aufgaben durch seine Träger wahrnehmen lassen. Die Träger des Jobcenters Hildesheim sind die Bundesagentur für Arbeit und der Landkreis Hildesheim.

Für die Entscheidung, ob und ggf. welche Aufgaben durch einen der Träger wahrgenommen werden, ist nach § 44c Abs. 2 S.2 Nr. 4 SGB II die Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung zuständig.

Übertragung von Aufgaben und aufgabenähnlichen Dienstleistungen an den Träger Bundesagentur für Arbeit

Die Trägerversammlung hat folgenden Beschluss gefasst: Die Aufgaben und aufgabenähnlichen Dienstleistungen

  • O.4 Ärztliche Begutachtung und Beratung SGB II,
  • O.5 Berufspsychologischer Service,
  • O.7 Service Center SGB II,
  • O.8 Forderungseinzug (u.a. einschl. der Maßnahmen zur Vollstreckung und weiteren haushaltswirtschaftlichen Maßnahmen, wie Stundung, Niederschlagung, Erlass, Vergleich) und
  • O.11 Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach § 116 SGB X

sowie die hierfür erforderlichen hoheitlichen Befugnisse werden vom Jobcenter Hildesheim auf den Träger Bundesagentur für Arbeit vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 rückübertragen.

Übertragung von Aufgaben und aufgabenähnlichen Dienstleistungen an den Träger Landkreis Hildesheim

Die Trägerversammlung hat folgenden Beschluss gefasst: Die Aufgaben und aufgabenähnlichen Dienstleistungen

  • Durchführung von Kostenerstattungsverfahren nach § 36a SGB II (Aufgabe 1),
  • Vergabe und Steuerung der kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II hier: Schuldnerberatung und psychosoziale Betreuung (Aufgabe 2),
  • Vergabe und Steuerung der kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II hier: Suchtberatung (Aufgabe 3),
  • Ärztliche Begutachtungen (Aufgabe 4),
  • Erbringung bauwirtschaftlicher Stellungnahmen zur Beurteilung eines Erhaltungsaufwandes im Rahmen der Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II (Dienstleistung 2),
  • Sicherstellung einer einheitlichen Dienstleistung Bildung und Teilhabe im Landkreis Hildesheim und Aufbau und Sicherstellung einer Anbieterstruktur für die Angebote aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (Dienstleistung 3) und
  • Durchführung von Musterverfahren SGB II und gerichtlichen Verfahren zu Kostenerstattungsverfahren nach § 36a SGB II (Dienstleistung 5)

sowie die hierfür erforderlichen hoheitlichen Befugnisse werden vom Jobcenter Hildesheim auf den Träger Landkreis Hildesheim vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 rückübertragen. Ausnahme: Die Dienstleistung „Ärztliche Begutachtung“ wird vom 01.04.2022 bis 31.12.2024 rückübertragen.

Mit dieser Information wird sichergestellt, dass alle Kundinnen und Kunden des Jobcenters Hildesheim, die durch die Inanspruchnahme der o.G. Aufgaben oder aufgabenähnlichen Dienstleistungen der Träger betroffen sind, über den Umfang und Inhalt der Rückübertragungen und damit einhergehenden Zuständigkeitswechsel informiert sind.